Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich ändert und wie Sarna Plastec Sie unterstützt Esther Imfeld 23. Juni 2026
Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was sich ändert und wie Sarna Plastec Sie unterstützt

Die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR – Packaging and Packaging Waste Regulation) trat am 11. Februar 2025 in Kraft (gilt ab dem 12. August 2026) und betrifft alle Unternehmen, die Verpackungen in der EU in Verkehr bringen. Ihr Ziel ist es, Verpackungsabfälle zu reduzieren und die Kreislaufwirtschaft zu stärken. Für Sie als Kunde ist die wichtigste Nachricht vorab: Verpackungen aus EPS und EPP mit Schutz- oder Isolationsfunktion sowie technische Formteile dürfen weiterhin uneingeschränkt genutzt werden .

Wir bei Sarna Plastec haben die neuen Anforderungen bereits fest in unseren Prozessen verankert, um Ihnen langfristig rechtskonforme und nachhaltige Verpackungslösungen zu garantieren.

Die wichtigsten Fristen und Fakten im Überblick

Die Verordnung sieht stufenweise Verschärfungen vor, auf die wir optimal vorbereitet sind:

Ab Ende 2025: Kennzeichnungspflicht Jedes EPS- und EPP-Produkt muss mit einer Identifikationsnummer sowie klaren Herstellerangaben versehen sein. Wir haben dies für unser gesamtes Sortiment umgesetzt.

Ab 2030: Recyclingfähigkeit & Rezyklatanteil

    • 70 % Recyclingfähigkeit: Bis 2030 müssen alle Verpackungen in der EU zu 70% recycelbar sein. Unsere EPS- und EPP-Verpackungen sind bereits heute zu 100% recyclingfähig.
    • 35 % Mindestrezyklat-Anteil: Standardverpackungen müssen bis 2030 zu mindestens 35 % aus recyceltem Material bestehen. Wir verfügen bereits heute über EPS- und EPP-Verpackungen, welche dieses Kriterium erfüllen.
    • Maximal 50 % Leerraum: Der ungenutzte Raum in der Verpackung wird gesetzlich begrenzt – eine Anforderung, die unsere Massanfertigungen schon jetzt standardmässig erfüllen.

Ab 2040: Erhöhung der Recyclingfähigkeit und des Rezyklatanteils

Der geforderte Anteil an Recyclierbarkeit und recyceltem Material in Standardverpackungen steigt bis 2040 auf mindestens 80% bzw. 65% an. Auch diese Anforderungen erfüllen unsere Materialien bereits heute.

Fazit: Für Ihre technischen Formteile und Schutzverpackungen aus EPS und EPP von Sarna Plastec besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Wir erfüllen die gesetzlichen Vorgaben der PPWR frühzeitig, sodass Sie sich weiterhin auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Haben Sie Fragen zu den neuen Kennzeichnungen oder möchten Sie Ihre Verpackungen auf rezyklatbasierte Materialien umstellen? Kontaktieren Sie uns direkt für eine technische Beratung. Übrigens führen wir in unserem Sortiment auch wiederverwendbare und biobasierte Verpackungen, die von den Vorschriften ausgenommen sind.